1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen der Forstwirt Handel & Service GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“ genannt). Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die der Anbieter mit seinen Kunden über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Anbieter, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Mit Beauftragung des Anbieters erkennt der Kunde diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung an.
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese durch den Anbieter ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsschluss

  1. Sämtliche Angebote an den Kunden sind nur für die im Angebot genannte Frist verbindlich. Sie werden durch fristgemäße Unterzeichnung des Kunden und Zugang an den Anbieter angenommen.
  2. Der Kunde ist an eine von ihm abgegebene Beauftragung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Der Anbieter ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme des Anbieters dem Kunden zugeht.

3. Leistungsumfang

  1. Umfang und Inhalt der von dem Anbieter geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen, es sei denn, dass hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks insgesamt gefährdet wird.
  3. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, die Erfüllung einzelner Leistungen auf Dritte zu übertragen. Die Beauftragung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Anbieters. Er ist nicht verpflichtet, über die von Dritten in seinem Auftrag erbrachten Leistungen gesondert Rechnung zu legen.

4. Mitwirkungspflicht

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und die vereinbarten Mitwirkungshandlungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere eine etwaige Zugänglichmachung der vereinbarten Tätigkeitsstätte und ggf. erforderliche Sicherungsmaßnahmen, rechtzeitig und ordnungsgemäß erbracht werden. Andernfalls kann dies zu Terminverschiebungen führen, für die der Anbieter nicht einzustehen hat.

5. Vergütung / Mehraufwendungen

  1. Alle von dem Anbieter angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Von dem Anbieter veranschlagte Preise haben nur dann Gültigkeit, wenn die Auftragserteilung den im Angebot aufgeführten Auftragsdaten entsprechend uneingeschränkt und fristgerecht erfolgt. Sämtliche Zahlungen haben durch Überweisung auf das von dem Anbieter in der Rechnung benannte Konto innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Termins zu erfolgen.
  2. Über das Angebot hinausgehende Leistungen werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.
  3. Stellt der Anbieter im Verlauf seiner Leistungserbringung fest, dass weitere Leistungen zur erfolgreichen Abwicklung des Auftrags notwendig sind, teilt er dies dem Kunden mit. Widerspricht dieser nicht binnen angemessener Frist, gelten die Leistungen als in Auftrag gegeben. Der Kunde wird auf diese Zustimmungsfiktion und auf die Frist in der Mitteilung des Anbieters gesondert hingewiesen. Möchte der Kunde zusätzliche Leistungen beauftragen, zeigt er dies ebenfalls an. Der daraufhin von dem Anbieter mitgeteilte Preis gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen angemessener Frist widerspricht. Auf diese Zustimmungsfiktion und die Frist wird der Kunde in der Mitteilung des Anbieters gesondert hingewiesen.
  4. Änderungen der Leistung können zur Verschiebung von Leistungsterminen und -fristen führen. Für die Einhaltung der ursprünglichen Termine und Fristen steht der Anbieter insoweit nicht ein.
  5. Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Kunden, durch von dem Anbieter unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung Dritter, die nicht Erfüllungsgehilfen des Anbieters sind, entstehen, werden von dem Anbieter gesondert in Rechnung gestellt.

6. Regelung für Mietsachen

Eine Lieferung vermieteter Gegenstände durch den Anbieter an den Kunden erfolgt nicht. Die Mietsache ist nach Vereinbarung entweder am Geschäftssitz des Anbieters oder am Geschäftssitz eines von dem Anbieter bestimmten Dritten abzuholen und nach Ende der Mietzeit in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Weitere Pflichten in Bezug auf die Mietsache ergeben sich aus dem jeweils abgeschlossenen Mietvertrag.

7. Mängelanzeige / Untersuchungs- und Rügepflicht

Jedwede Beanstandung in Bezug auf Mängel der Leistung ist dem Anbieter unter genauer Bezeichnung von Art und Umfang des jeweiligen Mangels in Textform mitzuteilen.

8. Mängelanzeige / Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit nicht ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. Wesentliche Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“) sind solche, deren Erfüllung zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer Verletzung solcher Kardinalpflichten ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz von bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.
  2. Für Mängel, die auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten oder Instruktionen des Anbieters durch den Kunden zurückgehen, wird nicht gehaftet.
  3. Werden Angebote nach den Vorgaben oder Unterlagen des Kunden ausgearbeitet, so haftet der Anbieter nicht für die Richtigkeit oder Geeignetheit der Vorgaben/Unterlagen, es sei denn, es fällt ihm diesbezüglich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung des Anbieters reduziert sich in diesem Fall entsprechend dem Verursachungsbeitrag.
  4. Die Haftung aufgrund ausdrücklich als solcher bezeichneten Garantien sowie zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bleibt unberührt.
  5. Die Regelungen dieser Ziffer 8 gelten auch zugunsten von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

9. Höhere Gewalt

  1. Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt und eine Vertragspartei dadurch gehindert ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, ist sie insoweit von ihren Leistungspflichten befreit. Höhere Gewalt liegt vor bei einem unvorhersehbaren, unabwendbaren Ereignis, das außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt und das mit angemessenen, zumutbaren Mitteln nicht zu vermeiden war, wie insbesondere Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Pandemien sowie damit zusammenhängende behördliche Anordnungen. Teilleistungen sind entsprechend zu vergüten, Vorauszahlungen sind zu erstatten.
  2. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

10. Verhältnis zu Dritten

Der Kunde stellt den Anbieter frei von allen Ansprüchen, die aus der Pflichtverletzungen des Kunden und aus Verträgen entstehen, welche der Anbieter (auch in eigenem Namen) für den Kunden abschließt.

11. Abtretung / Aufrechnung

Rechte aus dem Vertrag darf der Kunde auf Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters übertragen. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.

12. Datenschutz

Alle vom Kunden erhobenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des eingegangenen Vertragsverhältnisses verarbeitet und genutzt. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nur, sofern dies für Durchführung der Leistungen erforderlich ist. Im Übrigen erfolgt die Datenverarbeitung nach den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland.

13. Nebenabreden

Über diese Bedingungen hinausgehende Abreden der Parteien haben nur dann Geltung, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Auf dieses Erfordernis kann seinerseits nur schriftlich verzichtet werden.

14. Hinweis auf Verbraucherschlichtungsstelle

Der Anbieter ist aufgrund von Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) 524/2013 über Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) gesetzlich verpflichtet, den Kunden auf die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Der Kunde kann diese unter http://ec.europa.eu/odr (als klickbaren Link einbetten) erreichen.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht keine Verpflichtung. Dennoch ist der Anbieter zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle grundsätzlich bereit.

15. Schlussbestimmungen

Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Der Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Großbockedra.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Stadtroda.

Soweit diese AGB Regelungslücken enthalten oder unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall werden die Parteien eine Vereinbarung treffen, die der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Regelung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. Im Übrigen richtet sich das Vertragsverhältnis nach den gesetzlichen Bestimmungen.